spezielles Merkmal oberhalb der Frontleuchte beifahrerseitig (pag. 12 ff.); - Vergleichsfotos Personenwagen des Beschuldigten vom 2. November 2022 (pag. 15 ff.), wobei das spezielle Merkmal oberhalb der Frontleuchte beifahrerseitig sowie zwei Aufkleber mit ________ (Motiv) ersichtlich sind;