Es wird daher vollumfänglich auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anzeigerapport (pag. 4; E. II.11.2 hiervor) und die ausgedruckten Standbilder ab Video in der Fotodokumentation (pag. 9 ff.; E. II.11.3.2 hiernach) verwiesen. 11.3.2 Fotodokumentation (pag. 9 ff.) Die Fotodokumentation wurde basierend auf den sichergestellten Videoaufzeichnungen (E. II.11.3.1 hiervor) erstellt. Darin wird Folgendes festgehalten: - Um 19:19 Uhr ist das Herannahen des Personenwagens des Beschuldigten zur D.________-Tankstelle ersichtlich (pag. 10 f.); - Hervorhebung spezielles Merkmal oberhalb der Frontleuchte beifahrerseitig (pag.