Vielmehr gelangte er zurück zum Einsatzleiter-Fall, nachdem die darauf befindlichen Daten auf den Computer der zuständigen Staatsanwältin kopiert wurden (siehe hierzu Aktennotiz vom 25. März 2025 [pag. 525]). Die entsprechenden Videodateien wurden oberinstanzlich – wie bereits unter E. I.3. ausgeführt – wieder erhältlich gemacht. a) Videos ________ (Unternehmen) Anhand der Videoaufnahmen ist davon auszugehen, dass das fragliche Geschäft mindestens vier Überwachungskameras betreibt. Auf sämtlichen Aufnahmen ist erkennbar, dass es nach 19:00 Uhr bereits dunkel ist.