Dieser sei um 19:19 Uhr zur Waschstrasse gefahren und habe ein besonderes Merkmal oberhalb der Frontleuchte (beifahrerseitig) gezeigt. In der Annahme, dass es sich dabei um den Personenwagen des Beschuldigten gehandelt habe, hätte dieser folglich in sieben Minuten sieben Kassen leeren, den Betrag von CHF 2'819.00 mit einem Geldzähler stückeln, verpacken und zusammenrechnen müssen, weshalb die Aussagen des Beschuldigten in Frage gestellt würden. Entsprechend sei die piketthabende Staatsanwältin informiert worden (pag. 4).