Da es aufgrund der Schilderungen durch den Beschuldigten nicht zu einem körperlichen Kontakt gekommen sei, sei auf den Beizug der Kriminaltechnik (nachfolgend: KT) verzichtet worden. Weiter sei eine Nachsuche nach dem Täter durchgeführt worden, diese sei aber negativ verlaufen (pag. 3). Als Geschädigter wird im Anzeigerapport die C.________ AG und als Schaden eine Summe von CHF 3'263.00 aufgeführt (pag. 3). Diese Angaben entsprechen denn auch dem Formular Strafantrag – Privatklage, welches von der C.________ SA, handelnd durch E.________, am 1. November 2022 unterzeichnet wurde (pag. 21 f.).