2 ff.). Diesem ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 19. Oktober 2022 um 19:33 Uhr telefonisch die Kantonale Einsatzzentrale (nachfolgend: KEZ) ________ (Ort) avisierte und angab, soeben Opfer eines Raubes geworden zu sein. Die ausrückende Patrouille sei vor Ort auf den Beschuldigten mit seinem Personenwagen ________ (Automodell) getroffen. Durch diese Patrouille sei der Sachverhalt aufgenommen und die Regionalfahndung informiert worden. Da es aufgrund der Schilderungen durch den Beschuldigten nicht zu einem körperlichen Kontakt gekommen sei, sei auf den Beizug der Kriminaltechnik (nachfolgend: KT) verzichtet worden.