Dass die Summe aus dem Onlinebetrug mit der angeblichen Deliktssumme übereinstimme, sei ebenfalls nicht erwiesen und treffe nicht zu. Der Beschuldigte habe zum Kerngeschehen ausgesagt, der Täter sei von den Containern hergekommen und daher vermutlich versteckt gewesen. Die Aussagen des Beschuldigten seien detailliert und würden originelle Details enthalten.