Bezugnehmend auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft führte die Verteidigung aus, es treffe zu, dass es ein Fehler des Beschuldigten gewesen sei, zunächst nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Dies sei der Grund dafür, dass man heute überhaupt hier sei. Die Zeugenaussagen, wonach der Beschuldigte tatsächlich seit vielen Jahren Münz gesammelt habe, seien glaubhaft. Dass die Zeugen aus dem Umfeld des Beschuldigten stammten, bedeute nicht, dass deren Aussagen keinen Wert hätten. So würden sich die Zeugen bei einer Falschaussage strafbar machen.