Gleichzeitig habe er ausgesagt, er habe die Rollen im Keller deponiert, weil er in der Wohnung aus Angst vor einem Diebstahl kein Geld gewollt habe. Auch diese Aussagen seien widersprüchlich. Selbst die Münzrollen im Keller seien einsehbar. Die Aussagen der Familie und der Freunde würden im Übrigen nichts zur Sache beitragen. Niemand habe gesehen, ob und wie der Beschuldigte Münz gesammelt habe. Angesichts der wirtschaftli-