Auch sonst seien im Kerngeschehen Widersprüche auszumachen. So habe der Beschuldigte in der tatnächsten Einvernahme ausgesagt, der Täter habe gesagt: «Gib Geld». Dies habe er nur einmal gesagt. In derselben Befragung habe der Beschuldigte auf explizite Frage hin ausgesagt, der Täter habe gesagt: «Gib Geld, gib Sack». Anlässlich der zweiten delegierten Einvernahme habe der Beschuldigte schliesslich erneut die Worte «Gib Geld» gewählt. Einmal seien es zwei Worte und einmal deren vier. Eine solche Divergenz sei – ausgerechnet bei den Worten, die dem Beschuldigten Angst um sein Leben ausgelöst haben sollen – nicht zu erwarten.