6 weismitteln im Einklang stehen würden. Bei der zweiten Einvernahme sei der Beschuldigte jedoch bei seinen Aussagen geblieben. Kurze Zeit später habe sich dieser per E-Mail gemeldet, weil er seine Angaben habe ändern wollen, da er ein schlechtes Gewissen gehabt habe. Bei der dritten Befragung habe der Beschuldigte ausgeführt, er habe sich nicht an die internen Arbeitsabläufe gehalten und aus diesem Grund gelogen. Dass er dies zunächst verschwiegen hat, sei auch für die Generalstaatsanwaltschaft nachvollziehbar.