5 gerade Opfer eines Raubüberfalles geworden zu sein. Diese Angaben habe er gleichentags anlässlich der polizeilichen Erstbefragung als Opfer bestätigt. Dabei habe der Beschuldigte insbesondere angegeben, dass ihm ein unbekannter Mann, unter Vorhalt eines Messers, einen Sack mit Hartgeld entwendet habe, wobei er das fragliche Bargeld kurz zuvor aus den Kassen der Waschanlage, bei welcher er arbeite, genommen, gezählt und verpackt habe.