Das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 7. Januar 2020 an der E.________ (Strasse) in Biel zum Nachteil von F.________ (Biss in den linken Daumen), wird infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt, unter Auferlegung der darauf entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00 (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) an den Kanton Bern. 43 V. A.________ wird schuldig erklärt: