Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach begangen am 7. Januar 2020 an der E.________ (Strasse) in Biel zum Nachteil von F.________ (Schlagen mit Geschenkpapierrolle und Schlag ins Gesicht), infolge Verjährung, 2. wegen Beschimpfung, angeblich begangen am 7. Januar 2020 an der E.________ (Strasse) in Biel zum Nachteil von G.________, infolge Rückzugs des Strafantrags,