wobei die für den Brief resp. das Schreiben an das Regionalgericht zweimal geltend gemachten 0.33 Stunden und Auslagen von CHF 1.10 (vgl. die Posten vom 11.+13. Oktober 2023) nur einmal berücksichtigt werden, zumal diese wohl versehentlich doppelt geltend gemacht wurden, und der für das Akten und CD kopieren etc. am 24. Oktober 2023 geltend gemachte Aufwand gestrichen wird, weil es sich dabei um Kanzleiarbeit handelt, die bereits durch den üblichen Stundenansatz abgegolten ist. 27.3 In oberer Instanz Rechtsanwältin B.