Gemäss den aktenkundigen Audioaufnahmen dürften die Parteiverhandlungen (Einvernahmen und Parteivortrag) ohne Pause um rund 12:30 Uhr beendet gewesen sein (vgl. Audioaufnahmen auf USB-Stick [pag. 308.1]) und folglich ca. vier Stunden gedauert haben. Unter Annahme, dass die Verhandlung zwecks Pause einmal unterbrochen wurde und die Urteilseröffnung maximal eine Stunde dauerte, rechtfertigt es sich, für die Teilnahme an der Hauptverhandlung einen Aufwand von fünfeinhalb Stunden zu entschädigen.