453 Abs. 1 StPO e contrario). In Rechtsmittelverfahren in Strafsachen, welchen Urteile eines Einzelgerichts zugrunde liegen, erstreckt sich der Honorarrahmen von CHF 500.00 bis maximal CHF 25'000.00. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Aufwand im Berufungsverfahren 10 % bis 50 % des Aufwandes vor der ersten Instanz beträgt (Art. 17 Abs. 1 Bst.