Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen exklusive amtlicher Entschädigung CHF 3'900.00. Davon entfallen gemäss Vorinstanz rund 10 % resp. CHF 400.00 auf die rechtskräftigen Einstellungen und rund 90 % resp. CHF 3'500.00 auf die Schuldsprüche (vgl. zum Ganzen Ziff. I und II/Sanktionenpunkt 3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 310 f.]). Die Höhe der erstinstanzlich festgesetzten Verfahrenskosten und dieser Verteilschlüssel sind nicht zu beanstanden ist.