Sie erwog, die Beschuldigte sei nicht vorbestraft, lebe in geordneten Verhältnissen und sei verbeiständet. Aufgrund der Fürsorgerischen Unterbringung im Jahr 2021 sei zudem ein offensichtlich funktionierendes ambulantes Setting aufgebaut worden und seit nun mehr fast vier Jahren seien keine weiteren Vorfälle bekannt. Weil die Beschuldigte mehrfach delinquiert