Einerseits erweist sich die (Gesamt-)Verfahrensdauer von bis dato rund fünf Jahren mit Blick die Schwere der Tatvorwürfe, die Komplexität des Sachverhalts, die dadurch gebotenen Untersuchungshandlungen, den Aktenumfang und das Verhalten der Beschuldigten sowie der Behörden als unverhältnismässig lang. Andererseits sind insbesondere die zeitlichen Stillstände («krasse Zeitlücken») zwischen dem 2. Juni 2020 bzw. 14. Juli 2020 (Eingang Anzeigerapporte bei der Staatsanwaltschaft) und dem 1. April 2021 (Eröffnung Strafbefehl) sowie zwischen dem 12. Juli 2021 (Eingang Strafbefehl und amtliche Akten bei Vorinstanz) und