__ datieren vom 6. September 2024 (pag. 468 ff.). Danach stand das Verfahren während rund sechs Monaten still, bis die Kammer den Schriftenwechsel mit Beschluss vom 4. März 2025 wieder öffnete und den Strafbefehl vom 1. April 2021 zur Ergänzung/Berichtigung bzw. zur Änderung/Erweiterung an die Generalstaatsanwaltschaft zurückwies (pag. 484 ff.). Die Ergänzung bzw. Berichtigung der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft ging den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern am 12. März 2025 ein (pag. 488 ff.) und wurde den Parteien gleichentags zur Stellungnahme innert 20 Tagen zugestellt (pag. 490 f.).