Nach Einsprache der Beschuldigten fand am 5. Juli 2021 die staatsanwaltschaftliche Einvernahme statt (pag. 98 ff.). Gleichentags überwies die Staatsanwaltschaft die Sache – unter Festhaltung am Strafbefehl – dem Gericht, wobei der Strafbefehl dem Gericht zusammen mit den amtlichen Akten am 12. Juli 2021 einging (pag. 103). In der Folge stand das Verfahren während zwei Jahren gänzlich still, bis die Parteien mit Vorladung vom 17. August 2023 zur Hauptverhandlung vom 17. November 2023 vorgeladen wurden (pag. 183 ff.), welche nach Absetzung und Verschiebung aufgrund der kurzfristig erfolgten Mandatierung von Rechtsanwältin B.__