22.3 Würdigung durch die Kammer Nachdem die Staatsanwaltschaft mit Anzeigerapporten vom 2. Juni 2020 (pag. 1 ff.) und vom 14. Juli 2020 (pag. 27 ff.) über die der Beschuldigten vorgeworfenen Vorfälle in Kenntnis gesetzt wurde und die Steuerbehörde am 26. Juni 2020 um Bekanntgabe der neusten Steuerfaktoren ersuchte (pag. 64), erliess sie erst knapp zehn Monate später am 1. April 2021 einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte (pag. 79 f.). Nach Einsprache der Beschuldigten fand am 5. Juli 2021 die staatsanwaltschaftliche Einvernahme statt (pag.