Es ist festzuhalten, dass A.________ in Montenegro als älteste von 7 Geschwistern aufgewachsen ist. Bis vor wenigen Jahren hat sie als U.________ gearbeitet. Schon in jungen Jahren kam die Beschuldigte wiederholte male in die Schweiz. 1993 ist sie dann definitiv in die Schweiz gezogen. Aktuell lebt sie in J.________ (Ort) und wird durch die Sozialhilfe unterstützt (pag. 163 ff.). Ausserdem liegt eine Beistandschaft vor (pag. 107).