21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen, denen sich die Kammer integral anschliesst (S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 356): Zum Vorleben der Beschuldigten wird auf die edierten KESB-Akten verwiesen (pag. 104 ff).