Die Beschuldigte drohte den Strafklägerinnen, sie werde sie und ihre Familien finden und töten, was den Strafklägerinnen Angst einjagte und zur Folge hatte, dass sie insbesondere nicht mehr im fraglichen Geschäft resp. die Strafklägerin 2 von August 2020 bis Ende November 2020 überhaupt nicht mehr arbeiten konnten resp. konnte und auch noch mindestens dreieinhalb Jahre nach dem Vorfall belastete schienen. Die beiden Drohungen weisen den gleichen Unrechtsgehalt auf.