19. Asperation für die Drohungen zum Nachteil der Strafklägerin 1 und der Strafklägerin 2 Geschützte Rechtsgüter von Art. 180 StGB sind die innere Freiheit und das Sicherheitsgefühl (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 5 zu Art. 180 StGB). Die VBRS-Richtlinien empfehlen für den Tatbestand der Drohung eine Strafe von 60 Strafeinheiten bei folgendem Referenzsachverhalt (S. 49):