31 17.2 Subjektive Tatkomponenten (subjektives Tatverschulden) Die Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus nichtigem Anlass. Die Tat war vermeidbar. Die subjektiven Tatkomponenten wiegen mithin neutral. 17.3 Verminderung der Schuldfähigkeit Der Schuldvorwurf, der einem vermindert schuldfähigen Täter gemacht werden kann, ist verglichen mit einem voll schuldfähigen Täter, wie die Vorinstanz zurecht ausführte, geringer.