17. Einsatzstrafe für die einfache Körperverletzung zum Nachteil der Strafklägerin 1 17.1 Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Geschütztes Rechtsgut von aArt. 123 StGB ist die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 6 zu vor Art. 122 StGB).