Zumal in casu, wie sich nachfolgend zeigen wird, aus Sicht der Kammer auch alle Delikte konkret gleich schwer wiegen, wird in einem ersten Schritt für die einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Strafklägerin 1 (Biss in den Unterarm) eine Einsatzgeldstrafe ausgefällt. Anschliessend werden die Strafen für die einfache Körperverletzung zum Nachteil der Strafklägerin 2 sowie für die beiden Drohungen festgesetzt und zur Einsatzstrafe zu asperieren sein. Schliesslich sind die allgemeinen Täterkomponenten zu berücksichtigen.