Konkret musste die Wunde in der Grösse von 1 cm x 1 cm versorgt, der Tetanusschutz aufgefrischt und ein Labor resp. Suchtest für Hepatitis B, C und HIV gemacht werden. Die Beschuldigte hatte mithin kurze Zeit zu befürchten, durch den Biss mit einer Krankheit infiziert worden zu sein. Weiter erforderte der Biss die mehrtägige Einnahme eines Antibiotikums und hinterliess eine Narbe in der Grösse eines «5-Räpplers», die nach wie vor sichtbar ist.