28 Die Beschuldigte ist der einfachen Körperverletzung, begangen am 27. Mai 2020 in J.________ (Ort) zum Nachteil der Strafklägerin 2, schuldig zu erklären. 12.3.2 Biss in den rechten Unterarm der Strafklägerin 1 Ein gültiger Strafantrag der Strafklägerin 1 liegt vor (pag. 33 f.). Der Biss der Beschuldigten in den Unterarm der Strafklägerin 1 hatte zur Folge, dass sich diese im Spital P.________ behandeln lassen musste. Konkret musste die Wunde in der Grösse von 1 cm x 1 cm versorgt, der Tetanusschutz aufgefrischt und ein Labor resp.