Sie erlitt insbesondere einen Knochenvorsprung beim linken Kiefergelenk und die Mundöffnung war zunächst initial eingeschränkt. Während der Untersuchung durch die beigezogene Schädel-/Kiefer- /Gesichts-Chirurgin kam es indessen zu einer spontanen Reposition der wahrscheinlich nach anterior luxierten Bandscheibe im linken Kiefergelenk, worauf die Strafklägerin 2 den Mund wieder vollständig öffnen konnte. Die Strafklägerin 2 war aufgrund des Vorfalls mehrere Tage 100 % arbeitsunfähig und musste Schmerzmittel einnehmen.