Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Unter Steuerungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, gemäss der Einsicht in das Unrecht zu handeln (vgl. Art. 19 Abs. 1 StGB). Die Steuerungsfähigkeit (auch Bestimmungsfähigkeit) betrifft mithin das Vermögen,