Das Bundesgericht qualifizierte sowohl einen Faustschlag ins Gesicht, der einen Bluterguss unterhalb des linken Auges zur Folge hatte, als auch einen harten Faustschlag ins Gesicht, der zu Schmerzen unterhalb des Auges und einem Schwindelgefühl führte, als einfache Körperverletzungen (Urteil des Bundesgerichts 6B_822/2020 vom 13. April 2021 E. 3.4, mit Hinweisen; so auch Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 516 vom 17. Dezember 2019 E. 30.2, welches Faustschläge gegen die Lippen und die rechte Gesichtshälfte, die einen schmerzhaften Unterkiefer rechts mit Ausstrahlung in das