26 12.2 Theoretische Grundlagen Nach aArt. 123 Ziff. 1 StGB macht sich der einfachen Körperverletzung auf Antrag schuldig, wer einen Menschen in anderer [als in Art. 122 StGB umschriebener] Weise an Körper oder Gesundheit schädigt. Betreffend die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von aArt. 123 Ziff. 1 StGB kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag.