12. Einfache Körperverletzung (mehrfach) 12.1 Anwendbares Recht Der im Tatzeitpunkt in Kraft gewesene Art. 123 Ziff. 1 StGB sah im Gegensatz zum aktuell geltenden Art. 123 Ziff. 1 StGB die Möglichkeit vor, dass die Strafe in leichten Fällen gemildert werden kann. Mit der Harmonisierung der Strafrahmen wurde die Privilegierung für die leichten Fälle per 1. Juli 2023 abgeschafft. Die im Tatzeitpunkt geltende Bestimmung war demnach milder als der teilrevidierte, aktuell geltende Art. 123 Ziff. 1 StGB, weshalb vorliegend das alte Recht (aArt.123 Ziff.