Weiter musste sie Schmerzmittel nehmen und war mehrere Tage arbeitsunfähig. Die Strafklägerin 1 erlitt aufgrund des Bisses eine Wunde von 1 cm x 1 cm dorsal über die Mitte des Unterarms, deren Narbe in der Grösse eines «5-Räpplers» nach wie vor sichtbar ist. Sie musste sich ausserdem einem Hepatitis B und C sowie einem HIV-Test unterziehen und während mehrerer Tage Antibiotika nehmen.