(Ort) der Strafklägerin 2 mit der Faust gegen das Kinn schlug, die Strafklägerin 1 in den rechten Unterarm biss und gegenüber den Strafklägerinnen äusserte, sie werde sie und ihre Familie finden und töten. Die Strafklägerinnen nahmen diese Äusserungen ernst und hatten Angst. Die Strafklägerin 2 erlitt durch den Faustschlag zudem eine anteriore Diskusdislokation links, initial ohne Reposition (dadurch eingeschränkte Mundöffnung) und einen kleinen Begleitbluterguss im linken Kiefergelenk. Weiter musste sie Schmerzmittel nehmen und war mehrere Tage arbeitsunfähig.