24 10.4 Beweisergebnis Nach den voranstehenden Ausführungen ist der im Strafbefehl umschriebene resp. von der Generalstaatsanwaltschaft ergänzte bzw. berichtigte Sachverhalt für die Kammer erstellt. Konkret ist erwiesen, dass die Beschuldigte am 27. Mai 2020 im I.________ (Geschäft) J.________ (Ort) der Strafklägerin 2 mit der Faust gegen das Kinn schlug, die Strafklägerin 1 in den rechten Unterarm biss und gegenüber den Strafklägerinnen äusserte, sie werde sie und ihre Familie finden und töten.