283 Z. 43 ff.). Die Beschuldigte sei unberechenbar und habe unvermittelt «ausgeschlagen». Sie habe zwei Seiten. Einerseits könne sie sich so «einschleimen», dass sie bekomme, was sie wolle. Andererseits sei sie ein massiv aggressiver Mensch, der viel Wut in sich habe (zum Ganzen pag. 284 Z. 30 ff.). Sie habe die Beschuldigte mit und ohne Polizisten bzw. mit deren zwei Seiten erlebt. Sie habe Angst, weil sie ihre zwei Gesichter sehe und sich die Beschuldigte wie per Knopfdruck von einer aggressiven zu einer lieben Person verändern können (pag. 285 Z. 22 ff.).