23 10.3.3 Aussagen der Strafklägerinnen Die Strafklägerin 2 beschrieb – wie unter Erwägung 10.2.4 erwähnt – nachvollziehbar und glaubhaft, dass sich die Beschuldigte, als die Polizisten gekommen seien, innert einer Sekunde zu einem völlig anderen Menschen verändert und dem Polizisten gesagt habe, was für schöne Augen er habe. Weiter erklärte sie verständlich, sie frage sich, wie sich ein Mensch so schnell verändern könne und äusserte, die Beschuldigte sei einfach psychisch krank (zum Ganzen pag. 288 Z. 30 ff. und pag. 290 Z. 30).