Zudem seien bei der Beschuldigten bereits die typischen Folgen einer Schizophrenie wie Obdachlosigkeit und sozialer Abstieg aufgetreten. Dr. T.________ habe der Beschuldigten schliesslich eine schizotype Störung diagnostiziert, die keine klaren Grenzen zur Schizophrenie simplex aufweise (zum Ganzen pag. 145). Dem Austrittsbericht des S.________ vom 14. Oktober 2021 ist schliesslich unter anderem zu entnehmen, dass die Beschuldigte – angesprochen auf ihre Fremdaggressivität – gemeint habe, das Verhalten anderer Menschen mache sie aggressiv. Diese Aggression komme relativ plötzlich, sie könne auch nicht genauer erklären, wie und was in ihr ablaufe.