Im Psychiatrischen Gutachten des S.________ vom 13. August 2021 wurde der Beschuldigten nach stationärer Begutachtung die Diagnose der Schizophrenie simplex gestellt. Weiter wurde festgehalten, dass fremdanamnestisch resp. gemäss der Schwester und dem Bruder der Beschuldigten bei dieser bereits im Alter von 47 Jahren, als im Jahr 2012 die Mutter gestorben sei, was für die Beschuldigte ein belastendes Ereignis gewesen sei, erste Zeichen aufgetreten seien. Zudem seien bei der Beschuldigten bereits die typischen Folgen einer Schizophrenie wie Obdachlosigkeit und sozialer Abstieg aufgetreten.