deren Schwester psychisch krank sei und unbedingt stationär behandelt werden müsse (pag. 156). Weiter wurde ausgeführt, dass es bereits in den Jahren 2018 und 2019 diverse Vorfälle gegeben habe, die (Gefährdungs-)Meldungen zur Folge gehabt hätten (pag. 151 ff.). Dr. T.________ gelangte zum Schluss, aufgrund der vielen fremdanamnestischen Angaben und dem klinischen Eindruck sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte seit Jahren an einer psychischen Störung leide (pag. 159). Zur konkreten Diagnosestellung empfahl er eine Begutachtung im stationären Rahmen (pag. 158). Im Psychiatrischen Gutachten des S._