Gemäss der Sozialarbeiterin habe die Beschuldigte ein auffälliges Verhalten, eine verzerrte Wahrnehmung und verhalte sich nicht immer wahrheitsgetreu und oft widersprüchlich. Sie verhalte sich sehr fordernd, misstraue allem und jedem und wirke in den Gesprächen äusserst kontrolliert, wobei sie Fragen oft ausweichend oder gar nicht beantworte (zum Ganzen pag. 167). Die Psychiaterin der Schwester der Beschuldigten vermute aufgrund der Schilderungen der Geschwister, dass der Beschuldigten dieselbe Diagnose – «paranoide Schizophre-