Die Sozialarbeiterin des Regionalen Sozialdienstes R.________ (Ort), welche die Beschuldigte seit dem Jahr 2018 regelmässig unterstütze, bestätige, dass deren Schwester an Schizophrenie leide und alle drei Monate eine Depotspritze erhalte. Zudem habe sie selbst die Befürchtung geäussert, dass die Beschuldigte an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide und dringend medizinischer/therapeutischer Unterstützung bedürfe. Gemäss der Sozialarbeiterin habe die Beschuldigte ein auffälliges Verhalten, eine verzerrte Wahrnehmung und verhalte sich nicht immer wahrheitsgetreu und oft widersprüchlich.