Zudem vernachlässige sie sich und ihre Grundbedürfnisse. Der Bruder der Beschuldigten habe erwähnt, die Beschuldigte sei schwer krank, sie fühle sich verfolgt, könne ihre Grundbedürfnisse nicht selbständig wahrnehmen, provoziere laufend und ertrage keine Ansammlung von Leuten. Sie zeige dieselben Symptome wie ihre Schwester, die an diagnostizierter Schizophrenie leide (zum Ganzen pag. 164 und pag. 167 f.). Die Sozialarbeiterin des Regionalen Sozialdienstes R.____