Per Ende Juni 2021 habe die Beschuldigte die Kündigung der Wohnung erhalten (pag. 166). Betreffend die Persönlichkeit, die psychische und physische Verfassung und die familiäre Situation ergibt sich aus dem Abklärungsbericht, die Beschuldigte habe in den Gesprächen vom 14. Dezember 2020 und vom 10. Februar 2021 geäussert, sie sei psychisch und physisch gesund. Ihre Schwester habe hingegen berichtet, sie vermute, dass die Beschuldigte seit einigen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Sie zeige ein aggressives Verhalten und mache sie (die Schwester) für den Tod der Mutter verantwortlich.