Mit Schreiben der Immobilienverwaltung vom 18. November 2020 und der Mieterschaft vom 23. November 2020 seien weitere Gefährdungsmeldungen an die KESB Seeland erfolgt. In beiden Schreiben sei einerseits um die Unterstützung der Mitbewohner der Beschuldigten gebeten und andererseits von unzumutbaren Zuständen wie Nachtruhestörung und Gefährdung der Sicherheit der Mitbewohner durch die Beschuldigte berichtet worden (zum Ganzen pag. 162). Per Ende Juni 2021 habe die Beschuldigte die Kündigung der Wohnung erhalten (pag.